Mitgliederversammlung Wahlbezirk 5

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Mitgliederversammlung des Wahlbezirkes Stockach/Überlingen/Markdorf

Termin:

10.02.2020 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Hotel und Restaurant zur Rose
Münsterstr. 5
88662 Überlingen

Alle vier Jahre wählen die IG-Metall Mitglieder ihr "Parlament" - die Delegiertenversammlung der Geschäftsstelle. Sie ist das höchste beschlussfassende Organ der IG Metall in der Region. Die Delegierten wählen die Geschäftsführung und den Ortsvorstand, entscheiden über unsere Vertreterinnen und Vertreter in der Bezirkskonferenz und den Tarifkommissionen und begleiten und beschließen die Politik der IG Metall vor Ort.

Zu wählen sind 9 Delegierte, davon mindestens 1 Frau.

Zum Wahlbezirk gehören alle Mitglieder folgender Betriebe:

  • BorgWarner Cooling Systems GmbH
  • Conti Temic microelectronik GmbH
  • Diehl Aerospace GmbH
  • Diehl Defence GmbH & Co. KG
  • Eto Magnetic GmbH
  • Klöber GmbH
  • Kramer-Werke GmbH
  • Lefo Formenbau Technologie GmbH
  • Rheinmetall Soldier Electronics GmbH
  • Stockach Aluminium GmbH
  • SICK AG
  • Weber Automotive GmbH

Sowie alle Einzelmitglieder mit den Postleitzahladressen:

  • 78253 Eigeltingen
  • 78333 Stockach
  • 78351 Bodman-Ludwigshafen
  • 78354 Sipplingen
  • 78355 Hohenfels
  • 78357 Mühlingen
  • 78359 Orsingen-Nenzingen
  • 88633 Heiligenberg
  • 88662 Überlingen
  • 88677 Markdorf
  • 88682 Salem
  • 88690 Uhldingen-Mühlhofen
  • 88693 Deggenhausertal
  • 88696 Owingen
  • 88697 Bermatingen
  • 88699 Frickingen
  • 88709 Hagnau am Bodensee
  • 88709 Meersburg
  • 88718 Daisendorf
  • 88719 Stetten

In welchem Wahlbezirk Du aktiv und passiv wahlberechtigt bist, richtet sich nach Deinem Betrieb bzw. Deinem Wohnort. Betriebsangehörige Mitglieder (Mitglieder, die in Voll- oder Teilzeit in einem von der IG Metall betreuten Betrieb arbeiten, oder ihr Arbeitsverhältnis z.B. durch eine längere Krankheit oder Elternzeit unterbrochen haben) sind in dem Wahlbezirk wahlberechtigt, dem ihr Betrieb zugeordnet ist. Nur bei nicht betriebsangehörigen Mitgliedern (z.B. Rentner, Studierende, Schüler, Arbeitslose oder Mitglieder, deren Betrieb in keinem der Wahlbezirke aufgeführt ist) entscheidet die Postleitzahl ihres Wohnortes über die Zugehörigkeit zu einem Wahlbezirk. Bei Unklarheiten melde Dich gerne in der Geschäftsstelle, wir helfen Dir weiter.

Letzte Änderung: 17.01.2020