Mitgliederversammlung Wahlbezirk 4

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Mitgliederversammlung des Wahlbezirkes Singen

Termin:

05.02.2020 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Veranstaltungsort:
IG Metall Singen - Seminarraum
Schwarzwaldstraße 30
78224 Singen

Alle vier Jahre wählen die IG-Metall Mitglieder ihr "Parlament" - die Delegiertenversammlung der Geschäftsstelle. Sie ist das höchste beschlussfassende Organ der IG Metall in der Region. Die Delegierten wählen die Geschäftsführung und den Ortsvorstand, entscheiden über unsere Vertreterinnen und Vertreter in der Bezirkskonferenz und den Tarifkommissionen und begleiten und beschließen die Politik der IG Metall vor Ort.

Zu wählen sind 9 Delegierte, davon mindestens 2 Frauen.

Zum Wahlbezirk gehören alle Mitglieder folgender Betriebe:

  • Breyer GmbH
  • Ernst + König GmbH
  • Fago Technik GmbH & Co. KG
  • Gohm + Graf Hardenberg GmbH
  • Horn GmbH
  • IG Metall Singen
  • Impart Personalagentur Bodensee GmbH
  • Kverneland Group Gottmadingen N. V.
  • Nussbaum Rielasingen GmbH
  • Orizon GmbH
  • SAF-HOLLAND GmbH
  • Schnorr GmbH
  • Stihl KG
  • Südstern - Bölle AG + Co. KG
  • Turbo-HKS GmbH
  • WEFA Singen GmbH

Sowie alle Einzelmitglieder mit den Postleitzahladressen:

  • 78224 Singen
  • 78234 Engen
  • 78239 Rielasingen-Worblingen
  • 78244 Gottmadingen
  • 78247 Hilzingen
  • 78250 Tengen
  • 78256 Steißlingen
  • 78259 Mühlhausen-Ehingen
  • 78262 Gailingen am Hochrhein
  • 78266 Büsingen am Hochrhein
  • 78267 Aach
  • 78269 Volkertshausen

Sowie alle Einzelmitglieder, die nicht entsprechend ihres Wohnortes einem Wahlbezirk zugeordnet wurden (zum Beispiel, weil sich ihr Wohnsitz außerhalb
des Geschäftsstellengebiets befindet).

In welchem Wahlbezirk Du aktiv und passiv wahlberechtigt bist, richtet sich nach Deinem Betrieb bzw. Deinem Wohnort. Betriebsangehörige Mitglieder (Mitglieder, die in Voll- oder Teilzeit in einem von der IG Metall betreuten Betrieb arbeiten, oder ihr Arbeitsverhältnis z.B. durch eine längere Krankheit oder Elternzeit unterbrochen haben) sind in dem Wahlbezirk wahlberechtigt, dem ihr Betrieb zugeordnet ist. Nur bei nicht betriebsangehörigen Mitgliedern (z.B. Rentner, Studierende, Schüler, Arbeitslose oder Mitglieder, deren Betrieb in keinem der Wahlbezirke aufgeführt ist) entscheidet die Postleitzahl ihres Wohnortes über die Zugehörigkeit zu einem Wahlbezirk. Bei Unklarheiten melde Dich gerne in der Geschäftsstelle, wir helfen Dir weiter.

Letzte Änderung: 17.01.2020