Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg

Gib mir 5! - DGB-Kampagne fuer ein Gesetz zur Bildungszeit

05.10.2015 Beschäftigten in Baden-Württemberg stehen nun endlich auch 5 Tage im Jahr für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung.

Ab sofort stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Baden-Württemberg endlich auch fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zur Verfügung. In fast allen anderen Bundesländern gibt es solche Regelungen schon seit Jahren. Die Beschäftigten können die fünf Tage bezahlter Freistellung in Zukunft nutzen, um an beruflichen und politischen Weiterbildungen oder an Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt teilzunehmen.

Beiliegender Flyer enthält die wichtigsten Inhalte des Gesetzes.

Anhang:

Flyer

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Letzte Änderung: 05.10.2015