GKV-Zusatzbeitragsgesetz

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16.07.2014 Mit dem verabschiedeten "Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FQWG) setzt die Bundesregierung die neuen Zusatzbeiträge um.

Sie schafft den 0,9 Prozent-Sonderbeitrag und die "kleine Kopfpauschale" für Versicherte ab. Der Pferdefuß: Arbeitnehmer und Rentner zahlen künftig einen von ihrer Kasse festgelegten prozentualen Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt eingefroren. Schwarz-Rot zementiert den Bruch der paritätischen Finanzierung und vergrößert die Schieflage, denn der Zusatzbeitrag kann unbegrenzt steigen.
Mehr Infos zum neuen Gesetzt in der SOPO

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Letzte Änderung: 16.07.2014