Geld oder freie Tage für 2023 beantragen

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06.10.2022 Jetzt das tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG) oder bis zu acht zusätzliche freie Tage für das Jahr 2023 beantragen.

Beschäftigte mit Kindern, Pflegeaufgaben oder in Schichtarbeit in der Metall- und Elektroindustrie können bis 31. Oktober statt Tariflichem Zusatzgeld (T-ZUG) bis zu acht zusätzliche freie Tage für das Jahr 2023 beantragen.

Seit 2019 erhalten Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG). Das sind 27,5 Prozent Deines durchschnittlichen Monatsentgelts. Dazu kommt ein Zusatzbetrag zwischen 350 und 400 Euro (ZUB oder T-ZUG B). Dieses dicke Plus hat die IG Metall mit dem Tarifabschluss 2018 für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt.

Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können wahlweise das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A, 27,5 Prozent des Monatsentgelts) in Zeit umwandeln und dadurch zusätzliche acht Tage im Jahr frei nehmen. Im Jahr 2022 haben über 400000 Beschäftigte die T-ZUG-Option auf freie Tage statt Geld genutzt.

Die T-ZUG-Option ist zu unterscheiden von der "Verkürzten Vollzeit", die die IG Metall ebenfalls 2018 durchgesetzt hat: IG Metall-Mitglieder in Vollzeit haben das Recht, ihre Arbeitszeit für 6 bis 24 Monate befristet auf bis zu 28 Stunden zu reduzieren. Die "Verkürzte Vollzeit" muss spätestens 6 Monate vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. T-ZUG-Tage und Verkürzte Vollzeit können auch kombiniert werden.

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum "T-ZUG". Link

Anhang:

T-Zug - Wahloption

T-Zug - Wahloption

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Letzte Änderung: 06.10.2022