Extrazahlung für Leihbeschäftigte

DGB: Gute Arbeit. Fuer uns alle.

18.11.2021 Leihbeschäftigte können bis zum 30. November eine Extrazahlung zum Weihnachtsgeld beantragen - Wir erklären die Fristen, Voraussetzungen sowie die Beantragung des Mitgliedervorteils

Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind.

Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Für das Weihnachtsgeld muss bis spätestens 30. November der Antrag gestellt werden.

Alles zur Antragstellung, Informationen in verschiedenen Sprachen, die Höhe der Extrazahlung, wer hilft weiter und vieles mehr - siehe Link

Anhang:

Mitgliedervorteil Leiharbeit

Mitgliedervorteil Leiharbeit

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Letzte Änderung: 18.11.2021