Blum-Novotest wählt einen Betriebsrat

IG Metall: Pressemitteilung

20.10.2021 Beschäftigte von Blum-Novotest sind auf die IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben zugekommen und haben um Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats gebeten.

Blum-Novotest GmbH in Grünkraut wählt erstmalig einen Betriebsrat

Beschäftigte von Blum-Novotest sind auf die IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben zugekommen und haben um Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats gebeten.

"Gerade in der Corona-Zeit ist deutlich geworden, dass ein Betriebsrat wesentlichen Einfluss auf Themen wie Kurzarbeit, Arbeitszeit aber auch Standort- und Beschäftigungssicherung hat", so Robert Bäuerlein von der IG Metall: "Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte in der Region haben gute Regelungen für die Beschäftigten erreicht. Viele Kolleginnen und Kollegen bei Blum Novotest haben von diesen Regelungen erfahren und gefragt: Wer vertritt eigentlich unsere Interessen?", so der Gewerkschaftssekretär der IG Metall weiter.

Eine größere Auseinandersetzung wegen der Betriebsratsgründung sollte es nicht geben: Die Einleitung der Wahl verlief sehr harmonisch, die Belegschaft wurde im Anschluss gleich mittels Flugblatt informiert. Der Wahlvorstand und deren Ersatzmitglieder sollen in der nächsten Woche in einer Wahlversammlung gewählt werden. Alle Beschäftigten wurden zu dieser Versammlung eingeladen. "Man merkt, dass die Beschäftigten sich über die anstehenden Betriebsratswahlen freuen ", so Nico Bucher, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben.

Zu Blum-Novotest

Als familiengeführtes Unternehmen ist Blum-Novotest (ca. 350 Beschäftigte in Grünkraut) regional verwurzelt und gleichzeitig aber mit Vertriebs- und Serviceniederlassungen international vernetzt. Vom Hauptstandort in Grünkraut und den weiteren Standort in Willich (Nordrhein-Westfalen, beliefert Blum Novotest Werkzeugmaschinen-, Automobil- und Luftfahrtindustrie sowie Energie- und Medizintechnik und viele weitere anspruchsvolle Industriebereiche auf der ganzen Welt.

Zur Einleitung von Betriebsratswahlen:

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz gilt: "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen, wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden." Dies bedeutet allerdings nur, dass die Möglichkeit zur Wahl besteht und der Gesetzgeber die Gründung eines Betriebsrats für sinnvoll erachtet.

Der Betriebsrat hat die gesetzliche Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem Arbeitgeber zu vertreten. Die Initiative kann von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen oder von der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ergriffen werden.
Die IG Metall unterstützt Belegschaften bei der Gründung von Betriebsratsgremien in den Branchen Textil, IT, Holz- und Kunststoffindustrie, Metall- und Elektroindustrie und im Handwerk.

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Letzte Änderung: 20.10.2021