Infoblatt für Beschäftigte

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25.02.2019 Das bringt das Ergebnis der Tarifrunde M+E 2018 für Beschäftigte im Jahr 2019 mit sich

Die Regelungen zum tariflichen Zusatzgeld und zur Freistellungszeit
kommen in diesem Jahr zum ersten Mal zur Anwendung. Dieses Merkblatt
soll für die häufigsten Fragen schon mal Antworten liefern.

1. Wann kommt das tarifliche Zusatzgeld zur Auszahlung?

Wer sich für das Geld entschieden hat oder auf die tarifliche
Freistellungszeit keinen Anspruch hatte erhält mit der Juliabrechnung 27,5%
des eigenen Monatsentgelts als tarifliches Zusatzgeld. Zusätzlich erhalten
alle Beschäftigten den Zusatzbetrag von 400 EUR. Letzteren gibt es übrigens
auch für Beschäftigte, die die 8 Tage gewählt haben.

2. Können die Freistellungstage mit ins kommende Jahr genommen
werden?

Konnte personenbedingt (z.B. Langzeitkrankheit) die tarifliche
Freistellungszeit nicht oder nicht vollständig im Kalenderjahr genommen
werden kommt es zur (anteiligen) Auszahlung des tariflichen Zusatzgeldes.
Beschäftigte sollten rechtzeitig vor Jahresende die personenbedingten
Gründe beim Arbeitgeber anzeigen.
Um sicher zu gehen empfehlen wir, die tariflichen Freistellungstage vor dem
Tarifurlaub zu nehmen, um zum Jahreswechsel eingetretene Pfade nutzen
zu können.

Anhang:

Infoblatt für Beschäftigte

Infoblatt für Beschäftigte

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Letzte Änderung: 03.06.2019