Neue Beitrittserklärungen ab 25.05.2018

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25.05.2018 Aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)wurden die IG Metall-Beitrittserklärungen geändert. Ab sofort werden 3 Unterschriften benötigt!

Ab heute, 25.05.2018 dürfen nur noch die neuen Beitrittserklärungen (siehe Anlage) verwendet werden. Alte Beitrittserklärungen die nach dem 25.05.2018 ausgefüllt werden sind hinfällig und müssen neu ausgefüllt werden.

Letzte Änderung: 30.05.2018