Gegen kollektive Verantwortungslosigkeit

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14.10.2013 Neue Bundesregierung muss Missbrauch von Werkverträgen stoppen - Meyer Werft in Papenburg und IG Metall haben soziale Mindeststandards für Werkvertragsarbeitnehmer in einem Tarifvertrag vereinbart

Kürzlich haben die Meyer Werft in Papenburg und die IG Metall soziale Mindeststandards für Werkvertragsarbeitnehmer in einem Tarifvertrag vereinbart. In Deutschland ist das einmalig. Doch damit sich grundlegend etwas ändert, ist die Politik gefragt, per Gesetz bundesweit für verbindliche Regeln zu sorgen.

Seit jeher gibt es in allen Branchen und über alle Berufsgruppen hinweg Werkverträge. Viele machen Sinn, etwa wenn ein Unternehmen Leistungen einkauft, die es selbst nicht erbringen kann. Doch vor allem seitdem Leiharbeit durch einen Tarifvertrag und Branchenzuschläge besser gestellt ist suchen Unternehmen neue Wege, um Löhne zu drücken. "Den Missbrauch von Werkverträgen werden wir nicht allein mit Tarifverträgen stoppen können", sagt Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall.

Natürlich ist der Tarifvertrag mit der Meyer Werft ein Signal an Unternehmen, die Arbeitnehmerrechte weiter durch den Missbrauch von Werkverträgen verletzen. Doch Werkverträge sind rechtlich komplizierter als Leiharbeit. Der Betriebsrat hat weniger Mitbestimmung - und längst nicht alle Unternehmen sind tarifgebunden. Damit sich von Grund auf etwas ändert, ist eine klarere Abgrenzung zwischen Werk- und Schein-Werkverträgen nötig, gesetzliche Regelungen wie ein flächendeckender Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro, und dass Betriebsräte mitentscheiden können, wenn ein Unternehmen Werkverträge abschließen will. Außerdem muss der Gesetzgeber den Wildwuchs bei Werkverträgen sozial regulieren und eindämmen. "Die Politik muss endlich handeln und darf nicht länger wegschauen", fordert Wetzel. Die IG Metall wird die neue Bundesregierung unter anderem daran messen, ob sie drei wesentliche Punkte zum Thema Werkverträge umsetzt:

Mitsprache bei der Vergabe
Der Betriebsrat ist die Institution, die vor Ort eingreifen könnte, wenn es zum Missbrauch von Werkverträgen kommt. Damit die Arbeitnehmervertretung dazu auch wirklich in der Lage ist, braucht sie ein direktes Mitspracherecht, wenn es um die Vergabe von Werkverträgen geht. Momentan können die Betriebsräte der Einsatzbetriebe sich über den Arbeits- und Gesundheitsschutz einschalten (siehe BetrVG § 87). Denn der gilt für das gesamte Firmengelände und somit auch für die Werkvertragsarbeitnehmer. Um Missbrauch zu verhindern, beziehungsweise dass immer mehr Kernarbeiten entlang der Wertschöpfungskette an Subunternehmer vergeben werden, reicht das jedoch nicht aus.

Klar definierte Gesetze
Zuletzt haben sogenannte Schein-Werkverträge zugenommen. Dabei machen Werkvertragsarbeiter die gleiche Arbeit wie die Stammbelegschaft, nur teils für einen weitaus geringeren Lohn. Manchmal werden Arbeiter sogar entlassen und kommen über Werkvertragsfirmen wieder zurück in das Unternehmen - um mit ihrer alten Arbeit an selber Stelle weiterzumachen. Das ist ein Skandal und entspricht nicht dem eigentlichen Sinn von Werkverträgen. Die angesprochene Mitsprache bei der Vergabe ist ein Angriffspunkt. Bisher unterscheiden aber auch Gesetzestexte zu schwammig zwischen Werk- und Scheinwerkvertrag und erlauben zu viele Interpretationen.

Flächendeckender Mindestlohn
Im Fall der Meyer Werft prüft eine Arbeitsgruppe zurzeit Hinweise, denen zufolge Arbeiter von Subunternehmen um die 3 Euro pro Stunde erhalten haben. Ob sich das in diesem Fall bestätigt oder nicht: solch skandalöse Löhne sind kein Einzelfall. Generell haben die Einsatzbetriebe formal keine Verantwortung gegenüber den Werkvertragsarbeitnehmern. So mündet ein undurchsichtiges Geflecht von Subunternehmen oft in einer kollektiven Verantwortungslosigkeit. Damit dies kein Unternehmer mehr ausnutzen kann, sollten 8,50 Euro das absolute Minimum sein. Auch das wären bei einer 40-Stundenwoche gerade einmal 1462 Euro brutto im Monat. Zumindest aber wären damit in tariffreien Zonen die absoluten Härtefälle abgefedert.

Kürzlich haben die Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einen Gesetzesantrag auf den Weg gebracht, um den Missbrauch von Werkverträgen zu bekämpfen. Mit dem Entwurf wären Betriebsräte nicht mehr nur für die Beschäftigten und Leiharbeitnehmer eines Betriebs zuständig. Betriebsräte könnten alle Beschäftigten vertreten, die mehr als vier Wochen auf dem jeweiligen Betriebsgelände arbeiten. Die IG Metall begrüßt den Antrag als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Jetzt braucht es eine bundesweite Regelung.

Anhang:

Werkvertrag

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Letzte Änderung: 14.10.2013