Kurzarbeit

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28.01.2009 Auswirkung auf das Elterngeld

In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, dürfte die Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung der Regelfall sein. Bei dieser Regelung sollten unbedingt die Auswirkung auf das Elterngeld berücksichtigt werden. Denn der Bezug von Kurzarbeitergeld hat negative Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes nach dem BEEG. Aktuell wird zwar über eine Novellierung des BEEG beraten und wir wirken auf eine Veränderung beim Bezug von Kurzarbeitergeld hin. Bis zu einer Novellierung des Gesetzes sollten aber dennoch Schwangere und werdende Väter aus dem Geltungsbereich der Muster-Betriebsvereinbarung herausgenommen werden.

Letzte Änderung: 28.01.2009