Leiharbeit

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18.12.2008 Die großen Verlierer in der "Krise", über die keiner redet

Gerade in dieser Zeit, in der es Auftragsprobleme in den Betrieben gibt, wird deutlich, dass in vielen Betrieben die Leiharbeitnehmer als "Manövriermasse" benutzt werden und ohne großes Aufsehen die Betriebe verlassen müssen.

Allein in vier Betrieben im Bereich der IG Metall Verwaltungsstelle Singen, so berichtet der 1. Bevollmächtigte, Johann Blaschke, seien mehr als vierhundert Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer von den Personalmaßnahmen in den Betrieben direkt betroffen. Dies ist nach Aussagen der IG Metall sicherlich nicht die Obergrenze, sondern eher die Untergrenze der Betroffenen.

Auch wenn es jetzt für Leiharbeitsfirmen die Möglichkeit gibt, Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit zu beantragen und genehmigt zu bekommen, ist es für die Betroffenen sicherlich ein finanzielles Desaster, da die Bezahlung der Leiharbeitskräfte in den Betrieben schon weit entfernt ist von der Bezahlung der "Stammbelegschaften".

So ist nach Berechnungen der IG Metall davon auszugehen, dass, wenn ein Leiharbeitnehmer, der in einem Betrieb etwa 7,80 EUR/Stunde erhält - eine für Leiharbeitnehmer verhältnismäßig gute Bezahlung - kommt er am Monatsende auf ein Bruttoverdienst von 1.200 EUR. Wenn der Verleiher dann noch bei Schichtarbeit die Schichtzuschläge an die Leiharbeitnehmer auszahlt, erreicht er ein Brutto von ca. 1.440 EUR. Da diese Bezahlung zur Grundlage des Anspruchs auf Arbeitslosengeld genommen wird, führt das bei Zugrundelegung der Steuerklasse III unter Annahme, dass mindestens ein Kind dem Haushalt angehört, bei einem Bruttoverdienst von 1.200 EUR zu einem Arbeitslosengeld in Höhe von 626,40 EUR/Monat bzw. bei 1.440 EUR brutto unter den gleichen Bedingungen zu einem Arbeitslosengeld in Höhe von 751,80 EUR/Monat. Beträge, die zum Bestreiten des Lebensunterhalts sicherlich nicht ausreichen.

Im Vergleich dazu erhält ein "Stammbeschäftiger" unter gleichen Voraussetzungen ein Arbeitslosengeld in Höhe von ca. 1320 EUR bzw. 1.480 EUR.

Das sind nach Aussagen der IG Metall u. a. die Konsequenzen von Leiharbeit und der strikten Weigerung der Politik, einen Mindestlohn einzuführen.

Die IG Metall wird sich nach Aussagen von Johann Blaschke weiter sowohl für das Thema Mindestlohn als auch für die Begrenzung von Leiharbeit und den Grundsatz "gleiche Arbeit - gleicher Lohn" einsetzen.

Letzte Änderung: 18.12.2008